Wir folgen der  Organisationsstruktur des Mietshäuser Syndikats: Für Bau und Unterhalt des Hauses wird eine Hausbesitz GmbH gegründet, welche in der Selbstverwaltung des Hausvereins und damit der bewohnenden Bauherr*innen liegt. 

Als zweiter Teilhaber der GmbH tritt der Dachverband des Mietshäuser Syndikats ein. Diese Kontrollinstanz bewahrt den dauerhaften Bestand und die Unverkäuflichkeit des Hauses.

Zum Zwecke der Gründung der Hausbesitz GmbH sind wir als Hausprojekt Gießen e.V. seit Januar 2021 Mitglied im Mietshäuser Syndikat geworden.

Um unser gemeinschaftliches Wohnen dauerhaft in der Hand der Bewohner*innen zu sichern, haben wir uns den deutschlandweit 164 verwirklichten Hausprojekten des Mietshäuser Syndikats angeschlossen. 

Die Projekte des Mietshäuser Syndikats profitieren von geteiltem Fachwissen und praktischer Unterstützung. Die Finanzierung basiert auf Bankkrediten und Darlehen von Unterstützer*innen, sowie von bereits verwirklichten Hausprojekten. Durch eine breite Finanzierung werden wir so unabhängig von einzelnen Geldgeber*innen. Durch lange Laufzeiten gewinnen wir Planungssicherheit und können günstige Mieten realisieren. Die Finanzplanung wird durch das Mietshäuser Syndikat geprüft und jedes Projekt von externen Berater*innen begleitet.

Für den Grundstückskauf, den Bau und den Unterhalt der Immobilie gründen wir eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Hausbesitz GmbH hat zwei Gesellschafter, zum einen unseren Hausverein (Hausprojekt Gießen e.V.), zum anderen das Mietshäuser Syndikat als Dachverband aller Hausvereine. Alle die Bewohner*innen betreffenden Entscheidungen werden im Hausverein getroffen. Das Mietshäuser Syndikat dient als Kontrollinstanz, die in definierten Angelegenheiten, wie dem Verkauf unseres Hauses und der Umwandlung in Privat- oder Spekulationseigentum, ein Vetorecht erhält. Das hat zur Folge, dass in diesen Grundlagenfragen eine Veränderung des Status quo nur mit Zustimmung beider Gesellschafter beschlossen werden und somit das Haus auch nicht durch spätere Bewohner*innen verkauft werden kann. Dies wird entsprechend in einem Gesellschaftervertrag festgehalten.

Mit diesem Gesamtkonzept ist die Finanzierung breit auf viele Schultern verteilt und ein Verkauf oder eine Privatisierung des Hauses dauerhaft ausgeschlossen. Die Immobilie bleibt kollektives Eigentum der Bewohner*innen.